BaFin-Geschäftsleitereignung

Projekte in der Finanzindustrie

Gesellschaften:

Finanzinstitut benötigt Unterstützung im Rahmen des Verfahrens zur Geschäftsleitereignung bei der BaFin.

BaFin-Antragsverfahren

Die Kerninhalte und Voraussetzungen für die Genehmigung ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie dem Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB vom 29.12.2020.

Dieses Merkblatt richtet sich an alle der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterstehenden Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und an alle der Aufsicht der Bundesanstalt nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) unterstehenden Zahlungs- und E-Geld-Institute.[1]

BeschreibungInhalt
Begriffsbestimmungen– Geschäftsleiter, CRR-Institut etc.
Anzeigepflicht und erforderliche Unterlagen– Anzeigepflichtiger Personenkreis
– Anzeigepflichten bei Bestellung
– Anzeige des Vollzugs, Änderung etc.
– Anzeigepflichten bei Ausscheiden
– Persönliche Anzeigepflichten der Geschäftsleiter
– Verletzung der Anzeigepflichten
Anforderungen an die Geschäftsleiter  – Fachliche Eignung
– Zuverlässigkeit
– Zeitliche Verfügbarkeit
– Mandatsbegrenzungen
Pflichten der Geschäftsleiter– Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
– Richtlinien und Prozesse
– Besetzung von Schlüsselfunktionen im Institut

Wir unterstützen Mandate im Themenbereich BaFin-Geschäftsleitereignung. Bitte sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung benötigen.


[1] BaFin: Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB, Seite 1.