DORA-Informationsregister

Projekte in der Finanzindustrie

Nach der ab 17.01.2025 geltenden DORA-Verordnung müssen die Vertragsbeziehungen der IKT-Drittdienstleister bis zum 31.03.2025 in das Informationsregister elektronisch eingestellt werden (MVP-Zugang, vgl. BaFin) . Viele der 3.600 DORA-relevanten Institute haben bis über 100.000 Vertragsbeziehungen einzupflegen und aktuelle Risikoanalysen, die auf die neuen Erfordernisse ausgerichtet sind, zu erstellen. Eine unglaubliche Arbeitsflut, die schwer zu bewältigen ist.

Wir unterstützen unsere Mandanten effektiv und hilfreich, indem wir folgende Schritte umsetzen:

Seminare zum Umsetzungsgebiet

DORA – Spezialschulung Eingabe ins Informationsregister – Praxistraining

DORA – Spezialanforderungen – Management / Überwachung IKT Drittparteienrisiko

DORA – Basisanforderungen – und der damit verbundene Handlungsbedarf für die Institute und die Interne Revision

DORA – Spezialseminar DOR/IKT Strategien/ -szenarien (DOR-Strategie, IKT-Geschäftsfortführungsstrategie, IKT-Kommunikationsstrategie/ -szenario, IKT-Drittparteienstrategie)

DORA – Auslagerungen an Cloud-Anbieter / Aufsichtsmitteilungen – neue BaFin-Anforderungen an Fachbereiche und Interne Revision

Zertifizierungen zum Umsetzungsgebiet

Zertifikatslehrgang „IKT-Manager/-in Digital Operational Resilence Act (DORA)“