Projekte in der Finanzindustrie

Nach der ab 17.01.2025 geltenden DORA-Verordnung müssen die Vertragsbeziehungen der IKT-Drittdienstleister bis zum 31.03.2025 in das Informationsregister elektronisch eingestellt werden (MVP-Zugang, vgl. BaFin) . Viele der 3.600 DORA-relevanten Institute haben bis über 100.000 Vertragsbeziehungen einzupflegen und aktuelle Risikoanalysen, die auf die neuen Erfordernisse ausgerichtet sind, zu erstellen. Eine unglaubliche Arbeitsflut, die schwer zu bewältigen ist.
Wir unterstützen unsere Mandanten effektiv und hilfreich, indem wir folgende Schritte umsetzen:

Seminare zum Umsetzungsgebiet
DORA – Spezialschulung Eingabe ins Informationsregister – Praxistraining
DORA – Spezialanforderungen – Management / Überwachung IKT Drittparteienrisiko
Zertifizierungen zum Umsetzungsgebiet
Zertifikatslehrgang „IKT-Manager/-in Digital Operational Resilence Act (DORA)“