Standortbestimmung KI-Relevanz gem. EU-KI-Verordnung

Kreditinstitute

Beschreibung

Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) schafft die Europäische Union erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Überwachung von Künstlicher Intelligenz. Unternehmen und Organisationen stehen nun vor der Herausforderung, zu prüfen, ob und in welchem Umfang ihre KI-Systeme von der Verordnung betroffen sind. Wie stellen Sie die adäquate KI-Compliance dar?

In diesem Seminar lernen Teilnehmende, wie sie mithilfe einer praxisorientierten Checkliste zur Standortbestimmung der KI-Relevanz systematisch feststellen können,

  • ob ihre Produkte, Systeme oder Prozesse unter die EU-KI-Verordnung fallen und damit, welcher Handlungsbedarf die Institute trifft,
  • welcher Risikokategorie (minimal, begrenzt, hoch oder verboten) in Bezug auf die genutzten KI-Systeme das Unternehmen betrifft,
  • und welche ersten Maßnahmen/ Handlungsbedarf daraus resultiert?

Programm

  • Einleitung / Entwicklungen
  • Überblick über die EU-KI-Verordnung: Struktur, Ziele, Zeitplan und aktuelle Entwicklungen
  • Definition von KI-Systemen nach dem AI Act
  • Klassifizierung nach Risikokategorien
  • Prüfschritte zur Standortbestimmung: „Bin ich betroffen?“
  • Erstellung und Anwendung einer KI-Relevanz-Checkliste
  • Ausblick

Seminarziel

Das Seminar stellt die Struktur, Zielsetzung und Kernanforderungen der EU KI-Verordnung dar. Nach Abschluss des Seminars können die Teilnehmenden den Anwendungsbereich und die Definitionen von „KI-System“ korrekt einordnen, eine fundierte Standortbestimmung der KI-Relevanz ihrer Organisation durchführen, die Ergebnisse mithilfe einer Checkliste dokumentieren und bewerten sowie erste Compliance-Maßnahmen ableiten und priorisieren.

Teilnehmerkreis

Führungskräfte/ Mitarbeiter der Internen Revision, KI-Einheiten, Informationssicherheitsbeauftragte, IKT-Risk Management, IT-Compliance, IT-Bereich, externe Revision, Aufsicht, Mitarbeiter von IKT-Beratungsunternehmen

Voraussetzungen

Basiswissen im Bereich der IT und IT-Regulatorik sind für die Teilnahme von Vorteil.