KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) – und die Bedeutung für die Finanzinstitute

Kreditinstitute

Beschreibung

Im Rahmen des Seminars werden die Grundinhalte des „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes“ dargestellt und die relevanten Aspekte für die Praxis in Finanzinstituten dargestellt. Es dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Mit dem in Artikel 1 enthaltenen KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) werden insbesondere die national zuständigen Behörden (die nationale KI-Governance) benannt, deren Aufgaben geregelt sowie Kooperationsvorschriften und die erforderlichen Vorschriften für das Bußgeldverfahren erlassen.

Die Regelungen der KI-Verordnung gelten grundsätzlich unmittelbar ab dem 2. August 2026.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Durchführung dieser Vorgaben. Ziel ist eine innovationsfreundliche und bürokratiearme Durchführung der KI-Governance. Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird daher ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO) geschaffen, um alle anderen zuständigen Behörden bei ihren aus der KI-Verordnung resultierenden Aufgaben zu unterstützen und eine einheitliche Rechtsauslegung bei horizontalen Rechtsfragen zu gewährleisten. Dadurch wird KI-Expertise zentral gebündelt und ressourcenschonend den übrigen Behörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, werden zudem die bereits existenten Marktüberwachungsstrukturen sowie daneben die Aufsichtsstrukturen im Finanzdienstleistungsbereich genutzt (sog. hybrider Ansatz). In den übrigen Bereichen, in denen nicht auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden kann, wird die BNetzA zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes ist eines der zentralen Regelungserfordernisse bei der KI-Umsetzung der Kredit- und Finanzinstitute und gibt den Mitarbeitern/ -innen die Grundlage für den Compliance-gerechten Einsatz in der Bankpraxis. Das Seminar enthält hierfür weitere Hilfestellungen und Umsetzungshinweise.

Programm

  • Anwendungsbereich
  • Marktüberwachungsbehörden
  • Notifizierende Behörden und Akkreditierung
  • Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer
  • Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die Verordnung (EU) 2024/1689
  • Zentrale Anlaufstelle
  • Unterrichtung nach Artikel 79, 81 und 82 der Verordnung (EU) 2024/1689
  • Zentrale Beschwerdestelle
  • Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
  • Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden mit der nach Artikel 52 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/2847 benannten Behörde
  • Befugnisse der zuständigen Behörden; Einschränkung eines Grundrechts
  • Innovationsfördernde Maßnahmen
  • KI-Reallabore, Verordnungsermächtigung
  • Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen
  • Bußgeldverfahren

Seminarziel

Das Seminar stellt die Grundinhalte des „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes“ dar und geht auf die Governance-Erfordernisse in den Finanzinstituten ein.

Teilnehmerkreis

Führungskräfte/ Mitarbeiter der Internen Revision, KI-Einheiten, Informationssicherheits-beauftragte, IKT-Risk Management, IT-Compliance, IT-Bereich, externe Revision, Aufsicht, Mitarbeiter von IKT-Beratungsunternehmen.

Voraussetzungen

Basiswissen im Bereich der IT und IT-Regulatorik sind für die Teilnahme von Vorteil.